Vermeidung von Insekten bei Altholz

Frage:

Wie kann man bei der Verwendung von Altholz verhindern, dass sich lebende Schadinsekten im Holz befinden und dadurch eingebaut werden?

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Nr.: 2470


Antwort der Experten:

Ein Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten kann durch eine entsprechend ausgeführte Hitzebehandlung z.B. durch technische Trocknung in einer Trockenkammer wirksam ausgeschlossen werden. Geregelt ist dies in der Österreichischen Holzschutznormung folgendermaßen:

In der ÖNORM B 3802-2 ist im Kapitel 5 "Generelle Bauliche Maßnahmen", Abschnitt 5.1 Holzauswahl zu lesen:

„Bei Verwendung von Holz mit augenscheinlichem Befall durch Insekten (z.B. Altholz) ist eine Bekämpfungsmaßnahme gemäß ÖNORM B 3802-4 durchzuführen.“

Im Teil 4 der Norm im Kapitel 7.4 "Bekämpfungsmethoden" ist dann beschrieben, wie eine Bekämpfung mit Heißluft durchzuführen ist. Als eines der wesentlichen Kriterien ist gefordert:

„An und in allen Stellen des zu behandelnden Holzes muss eine Mindesttemperatur von 55 °C für die Dauer von mindestens 60 Minuten erreicht werden.“

Dieses Kriterium ist daher auch bei der Trocknung von Altholz heranzuziehen. Der Einbau von lebenden Schadinsekten/Larven kann durch diese Maßnahme ausgeschlossen werden.

Normen:
ÖNORM B 3802-2 Holzschutz im Bauwesen Teil 2: Baulicher Schutz des Holzes 
ÖNORM B 3802-4  Holzschutz im Bauwesen Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Pilz- und Insektenbefall

 

 

 

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