Auskragende BSP-Decke als Balkon
Frage:
An einer Außenwand in Holzriegelbauweise soll die Deckenkonstruktion aus Brettsperrholz auskragend verlängert werden, um als freitragender Balkon zu dienen. Ist das möglich? Was ist dabei zu beachten?
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Nr.: 2561
Antwort der Experten:
Die Ausführung von auskragenden Brettsperrholzdecken ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige Kriterien, die zu beachten sind.
In der, als Download zur Verfügung gestellten Beilage, sind Details des Anschlusses, sowie der Verweis auf die Normen angeführt.
Es kommen hier folgende Themenschwerpunkte zusammen, für die Lösungen gefunden werden müssen:
1) Abdichtung lt. ÖNORM B 2320 bzw. ÖNORM B 3691 und die damit verbundene bauphysikalische Problematik
2) Luftdichtheit und Nutzungsklasse
ad 1) Großes Augenmerk ist in diesem Fall auf die Abdichtung zu legen, die nach ÖNORM B 3691 auszuführen ist, da sowohl der Anschlussbereich Decke/Außenwand als auch die gesamte Decke als Holzbauteil ausgeführt sind und somit, die Einhaltung der in der ÖNORM B 2320 grundsätzlich geforderten Mindestabstände zur wasserführenden Ebene nicht möglich sind.
Bauphysikalisch problematisch ist die Ausführung des Abdichtungshochzuges an der Außenseite der Wand. Vor allem bei Wänden in Riegelbauweise wird dadurch eine diffusionsdichte Schichte außerhalb der Hauptdämmebene aufgebracht. Wenn diese großflächig zu hoch gezogen wird, kann es es zu Kondensatbildung kommen. Ein oft folgenschwerer Lösungsansatz ist die Montage einer Dampfbremse mit größerem sd-Wert an der Innenseite, wodurch ein sogenannter Dicht-Dicht Aufbau entsteht, der aus bauphysikalischer Sicht ebenfalls als sehr kritisch einzustufen ist.
ad 2) Die Auskragung der Deckenplatte erschwert die Erfüllung der Anforderungen an die Luftdichtheit. Potenzielle Leckagen stellen einerseits Elementstöße, als auch die Brettsperrholzelemente an sich dar, wo es durch Schwinden zu Fugenbildung in den Lagen kommen kann. Diese sind im Übergangsbereich außen/innen (kalt/warm) zuvermeiden.
Des Weiteren ist zu bedenken, dass Brettsperrholz nicht der freien Bewitterung ausgesetzt werden darf und gemäß ÖNORM B 1995-1-1 nur in Nutzungsklasse 1 und 2 zugelassen ist (siehe Tabelle im angehängten Dokument).
Abdichtungsmaßnahmen hinsichtlich Konvektion (z.B. Folienführung über das gesamte auskragende Bauteil) zur Sicherstellung der Luftdichtheit, als auch zum Schutz des Brettsperrholzes vor Witterungseinflüssen sind zu treffen.
Angeführte Normen:
ÖNORM B 2320 Gebäude aus Holz - Technische Anforderungen (Ausgabe: 2022)
ÖNORM B 3691 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen (Ausgabe: 2019)
ÖNORM B 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau (konsolidierte Fassung) (Ausgabe: 2023)